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Filed in Aktuelles by on November 7, 2021


Einreise nach Österreich:

2-G+ bei der Einreise nach Österreich

Für die Einreise aus allen Ländern mit Ausnahme von Virusvariantengebieten ist ein 2-G-Nachweis erforderlich. Zusätzlich muss ein aktueller PCR-Test oder eine Booster-Impfung vorliegen, andernfalls ist die Einreise zwar möglich, aber eine Quarantäne anzutreten, die durch ein negatives Testergebnis beendet wird. Ausnahmen gelten u. a. für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sowie für Kinder unter 12 Jahren. Hier lest ihr alle Details zu den neuen Einreiseregeln.

So funktioniert 2-G in Österreich

Es gilt die sogenannte 2-G-Regel („geimpft oder genesen“) sowie eine FFP2-Maskenpflicht in vielen Bereichen. Im Detail:

  • 2-G („geimpft oder genesen“) gilt in Beherbergungsbetrieben, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetrieben, Kultureinrichtungen, Seilbahnen, auf Adventmärkten oder bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur)
  • Die FFP2-Maskenpflicht gilt für sämtliche öffentliche Bereiche in geschlossenen Räumen inklusive Seilbahnen bzw. Skilifte. In der Gastronomie ist die FFP2-Maske auf dem Weg zu und von den Sitzplätzen zu tragen, in der Beherbergung beim Betreten von allgemein zugänglichen Innenräumen.
  • In der Gastronomie ist um 22 Uhr Sperrstunde. Nachtgastronomie und Après-Ski sind vorerst nicht möglich.
  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate beträgt 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung. (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung bzw. der Booster-Impfung als vollständig geimpft.) Achtung! Ab 3.1.2022 ist eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson nicht mehr ausreichend, es braucht eine Auffrischung.

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